Mindestalter
⇒ 18 Jahre
Ausbildung
⇒ Theorie und Praxis
Prüfung
⇒ Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz
⇒ Klasse B
⇒ Biometrisches Passfoto
⇒ ärztliche Bescheinigung
⇒ augenärztliches Gutachten
⇒ Erste-Hilfe-Kurs
⇒ Personalausweis
⇒ Kopie des vorhandenen Führerscheins
⇒ KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
⇒ zulässige Gesamtmasse des Anhängers bis 750 kg
⇒ max. 8 Personen außer dem Fahrer
Mindestalter
⇒ 18 Jahre
Ausbildung
⇒ Praxis
Prüfung
⇒ Praktische Prüfung
Vorbesitz
⇒ Klasse C1
⇒ Biometrisches Passfoto
⇒ ärztliche Bescheinigung
⇒ augenärztliches Gutachten
⇒ Erste-Hilfe-Kurs
⇒ Personalausweis
⇒ Kopie des vorhandenen Führerscheins
KFZ DER KLASSE C1 MIT ANHÄNGER ODER SATTELANHÄNGER:
⇒ zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg
⇒ zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Mindestalter
⇒ 21 Jahre
Ausbildung
⇒ Theorie und Praxis
Prüfung
⇒ Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz
⇒ Klasse B
⇒ Biometrisches Passfoto
⇒ ärztliche Bescheinigung
⇒ augenärztliches Gutachten
⇒ Erste-Hilfe-Kurs
⇒ Personalausweis
⇒ Kopie des vorhandenen Führerscheins
⇒ KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg
⇒ zulässige Gesamtmasse des Anhängers bis 750 kg
⇒ max. 8 Personen außer dem Fahrer
⇒ Eingeschlossene Klassen: C1
Mindestalter
⇒ 21 Jahre
Ausbildung
⇒ Theorie und Praxis
Prüfung
⇒ Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz
⇒ Klasse C
⇒ Biometrisches Passfoto
⇒ ärztliche Bescheinigung
⇒ augenärztliches Gutachten
⇒ Erste-Hilfe-Kurs
⇒ Personalausweis
⇒ Kopie des vorhandenen Führerscheins
KFZ DER KLASSE C MIT ANHÄNGER ODER SATTELANHÄNGER
⇒ zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg
⇒ Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D